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Abt: Leiter
eines Klosters oder einer Abtei, der von den Mitgliedern des Ordens gewählt
wird.
Abtei: Selbständiges
Kloster, dem ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht.
Apsis: Nischenartiger
Raumabschluß, schließt im Kirchbau z.B. den Chorraum ab.
Arkade: Ein
auf Säulenreihen ruhender Rundbogen.
Binder: Baustein,
Ziegel, dessen Schmalseite im Mauerwerk nach außen zeigt.
Büdner(Budner): Dienstspflichtiger
Hausbesitzer mit geringem Garten- und Ackerland, als Handwerker, Schiffer
oder Tagelöhner arbeitend.
Chor: Die
gesamte Verlängerung des Mittelschiffes in Kirchen wird als Chor bezeichnet.
Domäne: Die
Domäne war seit der fränk. Landnahme das Königsgut, später landesherrl.
Grundbesitz, heute Staatsgut.
Einlieger:
Dorfbewohner ohne eigenen Hausbesitz, als Mieter einwohnend.
Empore:
Über den Seitenschiffen gelegenes, zum Kirchenraum geöffnetes galerieartiges
Obergeschoß.
Epitaph: Gedenktafel
mit Inschrift für einen Verstorbenen, an Kirchenwänden.
First: Linie,
an der die Dachflächen eines Gebäudes in einem Winkel zusammenstoßen.
Freske: Wandmalerei
auf feuchten Kalkputz.
Galerie: Nach
einer Seite offener Laufgang an Kirchen.
Gesims: Horizontaler
aus der Mauer hervorstehender Streifen, der das Gebäude optisch gliedert.
Gotik: Stilepoche
des Mittelalters, die in Europa vom 12. Jahrhundert bis zum 16. Jahrhundert
andauerte.
Hufener(Vollbauer): Steuerpflichtiger
Grundeigentümer mit Ackerland, das er veräußern und verlassen konnte.
Kapelle: Kleiner,
selbstständiger Kultraum in Kirchen.
Kapitell: Oberer
verzierter Abschluß einer Säule.
Knagge: Dreieckige
Stütze, Winkelstück
Kolonnade: Im
Gegensatz zur Arkade Säulenreihen mit geradem Gebälk.
Kossät(Kleinbauer):
Insasse einer Kate(Kote), dienstpflichtiger Hofbesitzer mit Ackerland
unter einem Hufen.
Kreuzgang: Ein
viereckiger Gang, im Hof eines Klosters angelegt.
Orden: Bezeichnung
für klösterliche Gemeinschaften, die unter einem Oberen stehen (z.B. Franziskaner,
Dominikaner, Zisterzienser).
Patene: Ein
flacher, z.T. reich verzierter metallener Teller für das ungesäuerte Weizenbrot
(Hostie) zum Abendmahl.
Profanbau: Im
Gegensatz zum Sakralbau kein religiöses Bauwerk.
Pilaster: Flach
aus der Wand heraustretender Wandpfeiler zur Wandgliederung
Reliquien: Verehrung
von Kleidern, Gebrauchsgegenständen und Gebeinen, von heilig gesprochenen
Personen.
Ritter: Mit
Landbesitz durch den Landesherren belehnt oder durch Landnahme erworben.
Sakralbau: Religiösen
Zwecken dienendes Bauwerk.
Sakristei: Nebenraum
der Kirchen; Aufenthalts- und Ankleiderraum der Geistlichen, Aufbewahrungsort
für liturg. Geräte.
Schulze(Schultheiß): Jemand,
der anderen die Schult heißt, die kleine Gerichtsbarkeit ausübend, die
Steuern eintreibend.
Terrakotta: Gebrannte,
unglasierte Tonwaren oder Bauplastik.
Zinnen: Zacken
einer Brüstungsmauer, zwischen den Zacken liegen die Schießscharten.
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